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Kompetenzen

Verwaltungsrecht - Europäisches Recht

Das Verwaltungsrecht im Besonderen und das öffentliche Recht im Allgemeinen bilden einen der Schwerpunkte des Studiums. Die europäische Pflicht bildet eine wichtige Grundlage des Rechts.

Das öffentliche Recht unterscheidet sich stark von privatrechtlichen Streitigkeiten. Viele Formalitäten erfordern rechtliche Unterstützung, um Anträge bei den Behörden, sei es beim Staat oder bei den Gemeinden, zu stellen. Bereits vor der Gründung der Verwaltungsgerichte wurden Verwaltungsstreitigkeiten im Comité du contentieux du Conseil d'Etat und nach deren Gründung 1997 vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen. Zu den öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten gehört auch die Verteidigung von Fällen vor dem Verfassungsgericht, vor dem Me MOYSE den ersten Fall seit seiner Gründung, die Rechtssache 001/98, verhandelte und gewann.


Die Verwaltungsrechtsstreitigkeiten umfassen auch eine europäische Komponente, da sich die Kanzlei weiterhin auf die Verteidigung von EU-Beamten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union und insbesondere vor dem Gericht der Europäischen Union spezialisiert hat.


Das Europarecht umfasst noch viele weitere Bereiche, die in der Kanzlei praktiziert werden, da sich viele luxemburgische Bestimmungen direkt oder indirekt aus europäischen Verordnungen oder Richtlinien ableiten. Die Bearbeitung von europarechtlichen Fällen umfasst viele Wirtschaftsbereiche.


Die Erfahrungen aus diesen Fällen umfassen auch schwierige Fragen des Völkerrechts, wenn sich das Verfahren gegen einen ausländischen Staat, seine Organe und seine mögliche Immunität von der Gerichtsbarkeit und/oder Vollstreckung richtet.


Im internationalen Bereich unterstützt unser Team Erben aus der ganzen Welt, um einen reibungslosen Ablauf von internationalen, vakanten oder nicht vakanten Nachlässen zu ermöglichen.

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