Kompetenzen
Menschenrechte - Grundrechte
Die Menschenrechte oder auch Grundrechte sind ein Spezialgebiet, das für die Verteidigung von Mandanten notwendig ist. Das Recht schützt vor Diskriminierung.
Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein Instrument, das direkt auf das luxemburgische Recht anwendbar ist und die Rechte und Freiheiten von Mandanten schützt, die mit einer Verletzung ihrer Rechte und Freiheiten konfrontiert sind. Auf der Grundlage der langjährigen Erfahrung von Rechtsanwalt MOYSE als Experte in diesem Bereich, insbesondere beim Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), reicht die Anwaltskanzlei Anträge beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein. Die Grundsätze der Konvention sind in Straf-, ja sogar in Zivil- oder Verwaltungssachen besonders wichtig und müssen rechtzeitig vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden.
Auch die Europäische Union basiert seit der Verabschiedung der Europäischen Charta der Grundrechte auf den Grundrechten. Wenn europäisches Recht anwendbar ist, muss auf diese Grundsätze zurückgegriffen werden, um die Rechte der Klientinnen und Klienten zu gewährleisten.
Das Recht schützt vor Diskriminierung: François MOYSE ist Experte auf diesem Gebiet, sowohl auf luxemburgischer als auch auf europäischer Ebene. Er hat ein Buch über Antidiskriminierungsrecht geschrieben, berät Strukturen, die solche Verhaltensweisen bekämpfen, und gibt zahlreiche Kurse und Schulungen zu diesem Thema. Die Gleichheit im Recht verdient es, verteidigt zu werden!